Ausbildung

Unser Profil zeigt, was uns bei der Psychotherapieausbildung besonders wichtig ist.

Und für alle, die es genau wissen wollen, haben wir die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Bausteine unserer Ausbildung inklusive der Curricula dargestellt. Um Ihnen einen ersten Überblick über die Rahmenbedingungen der Ausbildung zu geben, haben wir das Wichtigste auf einen Blick zusammengefasst.

Unser Profil

Ausbildungsziele und Studienplan orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten, d.h.: Die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sollen befähigt werden, eigenverantwortlich psychische und psychosomatische Erkrankungen sowie psychische Folgeerscheinungen körperlicher Erkrankungen zu diagnostizieren und verhaltenstherapeutisch zu behandeln.
Darüber hinaus sind uns folgende Ziele wichtig:

  • Modellhaftes, in die psychosoziale Versorgung eingebettetes Ausbildungsangebot
  • Praxisnahe Ausbildung mit engmaschiger Supervision
  • Praktische Tätigkeit 1 und praktische Tätigkeit 2 mit eigenem Curriculum
  • Intensive Vorbereitung und Begleitung während des Psychiatriejahres
  • Systematische Integration der theoretischen und praktischen Inhalte zu stringenten und umsetzbaren Therapiekonzepten für verschiedene Störungsbereiche
  • Enge Ausrichtung der berufspraktischen Tätigkeit am aktuellen Forschungsstand (Scientist-Practitioner Modell)
  • Individuelle Unterstützung und Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
  • Förderung von Kandidatinnen und Kandidaten mit wissenschaftlichem Interesse und Promotionsvorhaben
  • Zusatzqualifikationen für Progressive Muskelentspannung und Gruppen-Psychotherapie innerhalb der Ausbildung möglich


Die Kooperation und räumliche Nähe zum Universitätsklinikum Münster (Klinik für Psychische Gesundheit) ermöglichen zudem eine regelmäßige Einbeziehung psychiatrischer Fälle in die Ausbildung.

Der Beruf der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten ist ein anspruchsvoller, verantwortungsvoller, faszinierender und abwechslungsreicher Beruf.

Psychotherapie: Berufsbild mit Zukunft (pdf)

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Staatlich anerkannter Ausbildungsgang zum Psychologischen Psychotherapeuten
  • Zielgruppe: Absolventinnen und Absolventen eines Masterstudiengangs Psychologie, der das Fach Klinische Psychologie einschließt und nachweislich eine Prüfung in Klinischer Psychologie umfasst; Diplom-Psychologinnen und -Psychologen mit einer Prüfung im Fach Klinische Psychologie
  • Vertiefungsgebiet: Verhaltenstherapie
  • max. 20 Ausbildungsplätze pro Jahr
  • Beginn der theoretischen Ausbildung jeweils zum 01.01. eines Jahres
  • Beginn der praktischen Tätigkeit 1 oder 2 auch vorab möglich
  • Ausbildungsdauer: 3-jährige Vollzeitausbildung
  • Staatliche Abschlussprüfung durch die zuständige Landesbehörde in NRW; sie umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil
  • Abschluss berechtigt zur Beantragung von Approbation und Fachkundenachweis für Psychotherapie mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie
  • Akkreditiert von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs)
  • Mitglied im Verbund universitärer Ausbildung für Psychotherapie unith
  • Rechtsgrundlage: Psychotherapeutengesetz vom 16.6.1998 (zuletzt geändert am 15.08.2019) und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) vom 18.12.1998 (zuletzt geändert am 15.08.2019)
  • Träger: IPP Münster GmbH
  • Geschäftsführer: Dr. Fabian Andor
  • Studienleitung: Dr. Gisela Bartling
  • Wissenschaftliche Leitung: N.N.

Die Bausteine der Ausbildung

Die Ausbildung besteht entsprechend der Ausbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten aus fünf Teilen:

  • die theoretische Ausbildung von mindestens 600 Std.
  • die praktische Tätigkeit von mindestens 1800 Stunden/mindestens 1 ½ Jahren
  • die praktische Ausbildung, in der mindestens 6 Patientenbehandlungen mit mindestens 600 Std. Therapie unter mindestens 150 Std. Supervision durchgeführt werden müssen
  • die Selbsterfahrung von mindestens 120 Std.
  • die „freie Spitze“ von mindestens 930 Std.


Alle Ausbildungsteile erfolgen am IPP Münster zeitlich parallel und miteinander vernetzt.
Im Rahmen der Ausbildung können außerdem Zusatzqualifikationen erworben werden.

1. Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung findet i.d.R. einmal monatlich in Blockveranstaltungen am Wochenende (freitagnachmittags, samstags und/oder sonntags) sowie regelmäßig am Montagabend statt. Inhaltlich gliedert sich die theoretische Ausbildung in folgende Veranstaltungsgruppen:

  • Intensivkurse, inhaltlich unterteilt nach eher methodenorientierten Kursen (z.B. „Methoden der Kognitiven Umstrukturierung“) oder eher störungsorientierten Kursen (z.B. „Borderline-Erkrankungen und ihre Behandlung mit dem Dialektisch-Behavioralen Ansatz“)(Ein- bis dreitägige Workshops mit hoher praktischer Orientierung an Wochenenden)
  • Kurzseminare für kompakte Wissens- und Faktenvermittlung zu institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Tätigkeit (Vortragsveranstaltungen, 2- bis 6-stündig, montagabends oder freitagnachmittags)
  • Fallseminar mit Vorstellung und Disputation eigener Behandlungsfälle (regelmäßig vierzehntägig, 3-stündig, montagabends) sowie Fallvorstellungen in der Psychiatrie
  • Symposium mit Vorstellung und Diskussion aktueller Befunde der Psychotherapieforschung i.d.R. einmal jährlich
  • „Orga-Sitzungen“ mit der jeweiligen Kursbetreuerin bzw. dem Kursbetreuer, in denen eine Verknüpfung und Integration der verschiedenen Ausbildungsbestandteile stattfinden soll.

Da das IPP im Rahmen der theoretischen Ausbildung erheblich mehr Stunden als von der staatlichen Rahmenprüfungsordnung vorgeschrieben anbietet, sind die Intensivkurse in Kernseminare, die besucht werden sollen, und fakultative Seminare, aus denen ausgewählt werden kann, unterteilt.

Die einzelnen Veranstaltungen sowie deren Verteilung über die drei Studienjahre finden sich im

Curriculum für die theoretische Ausbildung (pdf)

2. Praktische Tätigkeit


Die praktische Tätigkeit setzt sich zusammen aus

praktische Tätigkeit 1:
1200 Std. stationäre klinisch-psychiatrische Tätigkeit (mindestens 1 Jahr)

praktische Tätigkeit 2:
600 Std. ambulante/psychotherapeutische/psychosomatische Tätigkeit (mindestens ½ Jahr)

Während der praktischen Tätigkeit 1 in der klinisch-psychiatrischen Einrichtung sollen die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patientinnen und Patienten beteiligt werden und dabei Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen erwerben. Die praktische Tätigkeit 1 soll in der ersten Hälfte der Ausbildung vor der Zwischenprüfung absolviert werden. Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die zum Ausbildungsbeginn über ein Promotionsstipendium oder über eine Promotionsstelle verfügen, können das praktische Jahr in der Psychiatrie auch im Anschluss an das Stipendium oder die Promotionsstelle beginnen. Die Vermittlung eines Praktikumsplatzes in der Psychiatrie erfolgt nach dem erfolgreichen Auswahlverfahren um einen Ausbildungsplatz am IPP Münster. Wir bemühen uns um tatkräftige Beratung und Unterstützung bei der Bewerbung um einen Praktikumsplatz. Die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden auf die psychiatrische Tätigkeit durch Einführungsveranstaltungen vorbereitet und durch regelmäßige Begleitseminare seitens des IPP unterstützt. Die Kliniken, an denen die praktische Tätigkeit 1 absolviert werden kann, finden Sie unter Kooperationskliniken.

Die praktische Tätigkeit 2 soll gem. PsychTh-APrV anders als die praktische Tätigkeit 1 einen Einblick in die Arbeit der psychotherapeutischen / psychosomatischen Versorgung geben, also in die Arbeit mit solchem Klientel, welches überwiegend in ambulanten Einrichtungen behandelt wird. Hierbei soll ein Überblick über Diagnostik und Indikation verschiedenster Störungsbilder sowie die Institutionen des Gesundheitssystems, welche für dieses Klientel zuständig sind, vermittelt werden. Das Ausbildungskonzept des IPP Münster sieht vor, dass alle Ausbildungsteilnehmer 300 Std. der praktischen Tätigkeit 2 in unserer Ausbildungsambulanz (PTA IPP) absolvieren. Hierfür wurde ein spezielles und für alle verbindliches Curriculum entsprechend oben genannter Lernziele entwickelt, an dem die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer parallel zu den anderen Ausbildungsbestandteilen in zeitlich gestreckter Form teilnehmen, so dass die Gesamtausbildung zügig vorangetrieben werden kann. Die restlichen 300 Std. der praktischen Tätigkeit 2 können je nach Wunsch und Verfügbarkeit in den psychiatrischen Kliniken, in denen die praktische Tätigkeit 1 durchgeführt wurde, in der Ausbildungsambulanz, in Lehrpraxen oder in der Ambulanz der Christoph-Dornier-Stiftung abgeleistet werden.

3. Praktische Ausbildung unter Supervision


Die ambulanten Behandlungen im Rahmen der praktischen Ausbildung werden in der Ausbildungsambulanz des Instituts für Psychologische Psychotherapieausbildung Münster durchgeführt.

Nach Abschluss der praktischen Tätigkeit in der Klinik folgt die praktische Ausbildung, in der ambulante Patientinnen und Patienten unter Supervision behandelt werden. Voraussetzung hierfür ist das Absolvieren der Zwischenprüfung, die i.d.R. im März des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt wird.

Im Rahmen der praktischen Ausbildung müssen mindestens 600 Behandlungsstunden unter regelmäßiger Supervision durchgeführt und dokumentiert werden. Die 600 Behandlungseinheiten der praktischen Ausbildung finden unter mind. 150 Unterrichtseinheiten Supervision statt. Davon sind lt. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mindestens 50 Unterrichtseinheiten als Einzelsupervision zu absolvieren; bei der Gruppensupervision darf die Gruppe aus maximal 4 Teilnehmern bestehen.

Die Störungsbilder der ambulanten Patientinnen und Patienten sollen im Laufe der Ausbildung nach Schwere und Komplexität ansteigen. Die Anzahl der Behandlungsstunden erhöht sich möglichst kontinuierlich im Laufe der Ausbildung.

Unser Ausbildungskonzept sieht eine engmaschige, kontinuierliche Betreuung durch unsere Supervisorinnen und Supervisoren vor, die zugleich eine unterschiedliche Behandlungsfrequenz und Patientendichte der Ausbildungsteilnehmerinnen und –teilnehmer berücksichtigt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass private oder berufliche Gründe zu einer „Streckung“ der praktischen Ausbildung führen können. Aus diesem Grund bietet das IPP zur Erreichung der Ausbildungsziele ein Supervisionsmodell an, das flexibel unterschiedliche Geschwindigkeiten in der praktischen Ausbildung ermöglicht.

Unsere Mitschaueinrichtungen ermöglichen es, dass alle Behandlungsstunden digital aufgezeichnet werden können, so dass die Supervisorinnen und Supervisoren einen umfassenden Eindruck von den Patientinnen und Patienten erhalten und in der Supervision anhand von Videoausschnitten besondere interaktionelle Aspekte besprechen können.

4. Selbsterfahrung


Insgesamt werden mit 140 Std. mehr als die geforderten 120 Std. Selbsterfahrung angeboten.

Die Selbsterfahrung beschäftigt sich mit den biografischen persönlichen Voraussetzungen der Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer für das therapeutische Handeln und Erleben, mit ihrem Handeln und Erleben in der therapeutischen Beziehung und ihrer persönlichen Entwicklung und Rollenfindung im Ausbildungsverlauf.

Die Selbsterfahrung findet in der Ausbildungsgruppe an mehreren Blocktagen pro Ausbildungsjahr mit zwei bis drei erfahrenen Selbsterfahrungsleiterinnen und -leitern statt, die die Gruppe in wechselnder Zusammensetzung in Untergruppen aufteilen.

5. Freie Spitze

Die Stunden der freien Spitze am IPP Münster setzen sich aus Pflichtstunden, die per se absolviert werden, und aus fakultativen Stunden zusammen:
Zunächst einmal gehen am IPP Münster Literaturstudium, Vor- und Nachbereitung der Behandlungen der praktischen Ausbildung sowie deren Krankenaktenführung in die „freie Spitze“ ein.
Darüber hinaus wollen wir die theoretische und praktische Vertiefung in den Forschungs- und Anwendungsschwerpunkten des kooperativen Verbundes von Universität und Christoph-Dornier-Stiftung gezielt fördern. Zum anderen kann die praktische Ausbildung vertieft werden durch fakultative Leistungen wie kollegiale Supervision, praktisches Methodentraining in Kleingruppen sowie Überhängen aus anderen Ausbildungsbausteinen.

Weitere Informationen finden sich im

Curriculum für die freie Spitze (pdf)

Zusatzqualifikationen

Die vorgeschriebenen Inhalte für die Abrechnungsbefugnis für “Übende Verfahren: Progressive Muskelentspannung“ sind im Curriculum vollständig enthalten, so dass Sie hierfür keine zusätzliche, kostenintensive Ausbildung absolvieren müssen.

Die Anforderungen an Theorie und Selbsterfahrung für die Abrechnungsbefugnis für Gruppenpsychotherapie gem. §6(5) Psychotherapievereinbarungen werden ebenfalls erfüllt. Die zusätzlich geforderten Behandlungseinheiten unter Supervision können je nach Rahmenbedingungen ganz oder teilweise während der praktischen Tätigkeit 1 und/oder 2 durchgeführt werden.

Kosten und Einnahmen


(ab Ausbildungsbeginn Januar 2024)

Die Kursgebühren werden monatlich fällig, die Prüfungskosten nach erfolgter Prüfung. Die Kosten für die Supervision werden quartalsweise in Rechnung gestellt; die Therapieeinnahmen werden ebenfalls quartalsweise abgerechnet.

  • Kursgebühren: Das Ausbildungsentgelt für die theoretische Ausbildung, praktische Ausbildung, Selbsterfahrung und Koordination der praktischen Tätigkeit beträgt monatlich 390 €. Die Kurskosten für den Drei-Jahres-Zeitraum betragen folglich 14.040 €. Für ein eventuelles viertes Ausbildungsjahr werden keine Kursgebühren erhoben. Ab dem fünften Ausbildungsjahr fällt eine Verwaltungsgebühr von 25 € monatlich an.
  • Aufwandsentschädigung für die Abschlussprüfung: 500 €.
  • Hinzu kommen die Kosten für die Supervision (mindestens 100 Std. Teilnahme an Gruppensupervision und 50 Std. Einzelsupervision), wobei die Kosten für die Supervision in der Gruppe durch die Anzahl der Gruppenmitglieder (drei bis max. vier) geteilt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das IPP Münster 40 Einheiten Gruppensupervision und vier Einheiten Einzelsupervision für die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer kostenlos anbietet. In Abhängigkeit von der Größe der Supervisionsgruppe (3 oder 4 Personen) liegen die regulären Gesamtkosten für die Supervision zwischen 4.235 € und 5.060 €.
  • Die Gesamtkosten der Ausbildung liegen in Abhängigkeit von der Größe der Supervisionsgruppen zwischen 18.775 € und 19.600 €.
  • Die Einnahmen aus abrechnungsfähigen Behandlungen im Rahmen der praktischen Ausbildung können die Ausbildungskosten vollständig refinanzieren. Unter Berücksichtigung der Vergütungssätze der vergangenen zwei Jahre kann mit Einnahmen von mindestens 24.000 € für 600 Behandlungsstunden der praktischen Ausbildung gerechnet werden.
  • Hinzu kommen die Einnahmen aus der stationären praktischen Tätigkeit 1 („psychiatrisches Jahr“), die je nach Institution variieren, jedoch mindestens 1000 € brutto im Monat (bei einer Wochenarbeitszeit von 26 Std.) betragen.
  • Alle abrechnungsfähigen Leistungen im Rahmen einer eventuellen praktischen Tätigkeit 2 in der Ausbildungsambulanz des IPP Münster (PTA IPP), werden mit dem gültigen Abrechnungssatz vergütet.

Bewerbung


für den Ausbildungsbeginn Januar 2027

Die Bewerbung ist schriftlich einzureichen beim IPP Münster, Schorlemerstr. 26, 48143 Münster.

Gerne kann aus Gründen der internen Verarbeitung auf eine Mappe verzichtet werden. Eine Online-Bewerbung ist in Einzelfällen möglich (z.B. bei einem längerem Auslandsaufenthalt), allerdings sollten dann alle Unterlagen gebündelt in einem einzigen pdf-Dokument versendet werden.

Der Beginn der theoretischen Ausbildung ist der 01.01.2027. Bewerbungen auf einen Ausbildungsplatz werden ab dem 01.04.2025 entgegen genommen. Die Auswahlgespräche für den Ausbildungsbeginn Januar 2027 finden dann in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Eingang der Bewerbung, frühestens jedoch ab Mai 2025 statt. Den jeweils aktuellen Stand der Platzvergabe finden Sie in den News auf der Startseite.

Die Bewerbung soll folgende Unterlagen enthalten:

  • Zeugnis der Hochschulreife (Abiturzeugnis)
  • Abschlusszeugnisse des Bachelor- und des Masterstudienganges Psychologie. Ist der Masterstudiengang noch nicht abgeschlossen, reichen Sie bitte eine Bewerbung mit einem vorläufigen Transcript of Records (ToR) sowie eine Modulübersicht der noch zu absolvierenden Veranstaltungen ein.
    Oder
  • Vordiplom- und Hauptdiplom-Zeugnisse eines universitären Studienganges Psychologie
  • Bitte fügen Sie aussagekräftige Studienunterlagen bei, aus denen ersichtlich wird, wieviele ECTS in Klinischer Psychologie Sie in B.Sc.- plus M.Sc.-Studiengang absolviert haben bzw. absolvieren werden.
  • Kurze Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs mit Lichtbild
  • Bisherige Praktikums-Bescheinigungen
  • Ggf. Zeugnisse bisheriger Berufstätigkeit, Fort- und Weiterbildungen
  • Ggf. Promotionsinteresse darlegen

Bitte senden Sie uns nur Kopien und noch keine (beglaubigten) Originale Ihrer Dokumente zu. Sollten Sie wünschen, dass wir Ihre Bewerbungsunterlagen bei Nichtberücksichtigung zurücksenden, legen Sie bitte einen adressierten Rückumschlag bei. Wir empfehlen die Verwendung der Heimatadresse, wenn ein Umzug nach Studienende innerhalb des nächsten Halbjahres geplant ist.

Zulassungszverfahren für Masterabsolventinnen und -absolventen:
Nach Vorliegen des Masterzeugnisses wird durch das Landesprüfungsamt NRW auf Anfrage des aufnehmenden Ausbildungsinstitutes die Zulassung zur Psychotherapieausbildung überprüft. Dies kann bei ausländischen Studienabschlüssen etwas Zeit in Anspruch nehmen. Beachten Sie: Sie können nur dann zugelassen werden, wenn Sie vor dem 01.09.2020 ein Bachelorstudium in Psychologie begonnen haben und einen Master of Science in Psychologie mit einer Fachprüfung in Klinischer Psychologie vorweisen.
Wenden Sie sich hierfür vertrauensvoll an unsere Studienleiterin Frau Dr. Bartling.

Kooperationskliniken


für die praktische Tätigkeit gem. § 2(2)1 PsychTh-APrV

Folgende psychiatrisch-klinische Einrichtungen stellen Ausbildungsplätze für die einjährige stationäre praktische Tätigkeit (1200 Std.) zur Verfügung:


* Diese Kliniken sind nur für 6 Monate praktische Tätigkeit 1 zugelassen oder bedürfen einer genehmigten Kooperation.
Die Vermittlung eines Praktikumsplatzes in der Psychiatrie erfolgt nach dem erfolgreichen Auswahlverfahren um einen Ausbildungsplatz am IPP Münster.
Die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden auf die psychiatrische Tätigkeit durch Einführungsveranstaltungen vorbereitet und durch ein regelmäßiges Abendkolloquium seitens des IPP begleitet.

Qualitätssicherung

Der Ausbildungsgang des IPP Münster wurde von Beginn an mit dem Ziel aufgebaut, modellhaft ein praxisnahes und in die psychosoziale Versorgung eingebettetes Ausbildungsangebot zu entwickeln, in dem Therapiekonzepte für die verschiedenen Störungsbereiche auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand vermittelt werden. Um dies zu erreichen, finden kontinuierliche Qualitätsüberprüfungen statt, deren Ergebnisse in die weitere Entwicklung des Curriculums, die Betreuung der Therapeutinnen und Therapeuten in Ausbildung und die Behandlungsangebote der Ausbildungsambulanz eingehen. Im Einzelnen werden evaluiert:

  • alle Veranstaltungen der Theorieausbildung und der Selbsterfahrung
  • Einzel- und Gruppensupervision (halbjährlich)
  • Praktische Tätigkeit (jährlich)
  • Zufriedenheit mit der Gesamtausbildung und berufliche Position der Absolventinnen und Absolventen (ein Jahr nach Abschluss)
  • Alle Behandlungen der praktischen Ausbildung werden mit vorgegebenen störungsspezifischen und störungsübergreifenden Messinstrumenten zu festgelegten Zeitpunkten (Prä, Post, 6-Monats- und 12-Monats-Follow-up) evaluiert. Die Daten gehen in das Qualitätsmanagement der Ausbildungsambulanz ein.


Regelmäßige DozentInnen- und SupervisorInnenbesprechungen sollen die Qualität und Vernetzung der Ausbildungsteile fördern. Darüber hinaus bietet das IPP Münster den Dozentinnen und Dozenten sowie den Supervisorinnen und Supervisoren Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen Entwicklungen in der Verhaltenstherapie an.
Jede Ausbildungsgruppe hat eine Kursbetreuerin oder einen Kursbetreuer, der die Gruppe über den gesamten Ausbildungszeitraum begleitet. Diese sind Ansprechpartner für alle Fragen der persönlichen Studienorganisation und hält regelmäßigen Kontakt zu den Dozentinnen, Dozenten, Supervisorinnen und Supervisoren.
Die Kurse werden zudem durch selbstgewählte Kurssprecher*innen vertreten, die in regelmäßigen Treffen mit der Ausbildungs- und Ambulanzleitung aktuelle Anliegen und Probleme besprechen.
Das IPP gehört dem Verbund universitärer Ausbildungsinstitute für Psychotherapie unith an und hat sich auch in diesem Rahmen zu einer freiwilligen Qualitätskontrolle der Ausbildung verpflichtet.

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