Ausbildungsziele und Studienplan orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten, d.h.:
Die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sollen befähigt werden, eigenverantwortlich psychische und psychosomatische Erkrankungen sowie psychische Folgeerscheinungen körperlicher Erkrankungen zu diagnostizieren und verhaltenstherapeutisch zu behandeln.
Darüber hinaus sind uns folgende Ziele wichtig:
Die Kooperation und räumliche Nähe zum Universitätsklinikum Münster (Klinik für Psychische Gesundheit) ermöglichen zudem eine regelmäßige Einbeziehung psychiatrischer Fälle in die Ausbildung.
Der Beruf der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten ist ein anspruchsvoller, verantwortungsvoller, faszinierender und abwechslungsreicher Beruf.
Psychotherapie: Berufsbild mit Zukunft (pdf)Die Ausbildung besteht entsprechend der Ausbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten aus fünf Teilen:
Alle Ausbildungsteile erfolgen am IPP Münster zeitlich parallel und miteinander vernetzt.
Im Rahmen der Ausbildung können außerdem Zusatzqualifikationen erworben werden.
Die theoretische Ausbildung findet i.d.R. einmal monatlich in Blockveranstaltungen am Wochenende (freitagnachmittags, samstags und/oder sonntags) sowie regelmäßig am Montagabend statt. Inhaltlich gliedert sich die theoretische Ausbildung in folgende Veranstaltungsgruppen:
Da das IPP im Rahmen der theoretischen Ausbildung erheblich mehr Stunden als von der staatlichen Rahmenprüfungsordnung vorgeschrieben anbietet, sind die Intensivkurse in Kernseminare, die besucht werden sollen, und fakultative Seminare, aus denen ausgewählt werden kann, unterteilt.
Die einzelnen Veranstaltungen sowie deren Verteilung über die drei Studienjahre finden sich im
Curriculum für die theoretische Ausbildung (pdf)
Die praktische Tätigkeit setzt sich zusammen aus
praktische Tätigkeit 1:
1200 Std. stationäre klinisch-psychiatrische Tätigkeit (mindestens 1 Jahr)
praktische Tätigkeit 2:
600 Std. ambulante/psychotherapeutische/psychosomatische Tätigkeit (mindestens ½ Jahr)
Während der praktischen Tätigkeit 1 in der klinisch-psychiatrischen Einrichtung sollen die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patientinnen und Patienten beteiligt werden und dabei Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen erwerben.
Die praktische Tätigkeit 1 soll in der ersten Hälfte der Ausbildung vor der Zwischenprüfung absolviert werden. Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die zum Ausbildungsbeginn über ein Promotionsstipendium oder über eine Promotionsstelle verfügen, können das praktische Jahr in der Psychiatrie auch im Anschluss an das Stipendium oder die Promotionsstelle beginnen.
Die Vermittlung eines Praktikumsplatzes in der Psychiatrie erfolgt nach dem erfolgreichen Auswahlverfahren um einen Ausbildungsplatz am IPP Münster. Wir bemühen uns um tatkräftige Beratung und Unterstützung bei der Bewerbung um einen Praktikumsplatz.
Die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden auf die psychiatrische Tätigkeit durch Einführungsveranstaltungen vorbereitet und durch regelmäßige Begleitseminare seitens des IPP unterstützt.
Die Kliniken, an denen die praktische Tätigkeit 1 absolviert werden kann, finden Sie unter Kooperationskliniken.
Die praktische Tätigkeit 2 soll gem. PsychTh-APrV anders als die praktische Tätigkeit 1 einen Einblick in die Arbeit der psychotherapeutischen / psychosomatischen Versorgung geben, also in die Arbeit mit solchem Klientel, welches überwiegend in ambulanten Einrichtungen behandelt wird. Hierbei soll ein Überblick über Diagnostik und Indikation verschiedenster Störungsbilder sowie die Institutionen des Gesundheitssystems, welche für dieses Klientel zuständig sind, vermittelt werden.
Das Ausbildungskonzept des IPP Münster sieht vor, dass alle Ausbildungsteilnehmer 300 Std. der praktischen Tätigkeit 2 in unserer Ausbildungsambulanz (PTA IPP) absolvieren. Hierfür wurde ein spezielles und für alle verbindliches Curriculum entsprechend oben genannter Lernziele entwickelt, an dem die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer parallel zu den anderen Ausbildungsbestandteilen in zeitlich gestreckter Form teilnehmen, so dass die Gesamtausbildung zügig vorangetrieben werden kann.
Die restlichen 300 Std. der praktischen Tätigkeit 2 können je nach Wunsch und Verfügbarkeit in den psychiatrischen Kliniken, in denen die praktische Tätigkeit 1 durchgeführt wurde, in der Ausbildungsambulanz, in Lehrpraxen oder in der Ambulanz der Christoph-Dornier-Stiftung abgeleistet werden.
Die ambulanten Behandlungen im Rahmen der praktischen Ausbildung werden in der Ausbildungsambulanz des Instituts für Psychologische Psychotherapieausbildung Münster durchgeführt.
Nach Abschluss der praktischen Tätigkeit in der Klinik folgt die praktische Ausbildung, in der ambulante Patientinnen und Patienten unter Supervision behandelt werden. Voraussetzung hierfür ist das Absolvieren der Zwischenprüfung, die i.d.R. im März des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt wird.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung müssen mindestens 600 Behandlungsstunden unter regelmäßiger Supervision durchgeführt und dokumentiert werden. Die 600 Behandlungseinheiten der praktischen Ausbildung finden unter mind. 150 Unterrichtseinheiten Supervision statt. Davon sind lt. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mindestens 50 Unterrichtseinheiten als Einzelsupervision zu absolvieren; bei der Gruppensupervision darf die Gruppe aus maximal 4 Teilnehmern bestehen.
Die Störungsbilder der ambulanten Patientinnen und Patienten sollen im Laufe der Ausbildung nach Schwere und Komplexität ansteigen. Die Anzahl der Behandlungsstunden erhöht sich möglichst kontinuierlich im Laufe der Ausbildung.
Unser Ausbildungskonzept sieht eine engmaschige, kontinuierliche Betreuung durch unsere Supervisorinnen und Supervisoren vor, die zugleich eine unterschiedliche Behandlungsfrequenz und Patientendichte der Ausbildungsteilnehmerinnen und –teilnehmer berücksichtigt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass private oder berufliche Gründe zu einer „Streckung“ der praktischen Ausbildung führen können. Aus diesem Grund bietet das IPP zur Erreichung der Ausbildungsziele ein Supervisionsmodell an, das flexibel unterschiedliche Geschwindigkeiten in der praktischen Ausbildung ermöglicht.
Unsere Mitschaueinrichtungen ermöglichen es, dass alle Behandlungsstunden digital aufgezeichnet werden können, so dass die Supervisorinnen und Supervisoren einen umfassenden Eindruck von den Patientinnen und Patienten erhalten und in der Supervision anhand von Videoausschnitten besondere interaktionelle Aspekte besprechen können.
Insgesamt werden mit 140 Std. mehr als die geforderten 120 Std. Selbsterfahrung angeboten.
Die Selbsterfahrung beschäftigt sich mit den biografischen persönlichen Voraussetzungen der Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer für das therapeutische Handeln und Erleben, mit ihrem Handeln und Erleben in der therapeutischen Beziehung und ihrer persönlichen Entwicklung und Rollenfindung im Ausbildungsverlauf.
Die Selbsterfahrung findet in der Ausbildungsgruppe an mehreren Blocktagen pro Ausbildungsjahr mit zwei bis drei erfahrenen Selbsterfahrungsleiterinnen und -leitern statt, die die Gruppe in wechselnder Zusammensetzung in Untergruppen aufteilen.
Die Stunden der freien Spitze am IPP Münster setzen sich aus Pflichtstunden, die per se absolviert werden, und aus fakultativen Stunden zusammen:
Zunächst einmal gehen am IPP Münster Literaturstudium, Vor- und Nachbereitung der Behandlungen der praktischen Ausbildung sowie deren Krankenaktenführung in die „freie Spitze“ ein.
Darüber hinaus wollen wir die theoretische und praktische Vertiefung in den Forschungs- und Anwendungsschwerpunkten des kooperativen Verbundes von Universität und Christoph-Dornier-Stiftung gezielt fördern. Zum anderen kann die praktische Ausbildung vertieft werden durch fakultative Leistungen wie kollegiale Supervision, praktisches Methodentraining in Kleingruppen sowie Überhängen aus anderen Ausbildungsbausteinen.
Weitere Informationen finden sich im
Curriculum für die freie Spitze (pdf)
Die vorgeschriebenen Inhalte für die Abrechnungsbefugnis für “Übende Verfahren: Progressive Muskelentspannung“ sind im Curriculum vollständig enthalten, so dass Sie hierfür keine zusätzliche, kostenintensive Ausbildung absolvieren müssen.
Die Anforderungen an Theorie und Selbsterfahrung für die Abrechnungsbefugnis für Gruppenpsychotherapie gem. §6(5) Psychotherapievereinbarungen werden ebenfalls erfüllt. Die zusätzlich geforderten Behandlungseinheiten unter Supervision können je nach Rahmenbedingungen ganz oder teilweise während der praktischen Tätigkeit 1 und/oder 2 durchgeführt werden.
(ab Ausbildungsbeginn Januar 2024)
Die Kursgebühren werden monatlich fällig, die Prüfungskosten nach erfolgter Prüfung. Die Kosten für die Supervision werden quartalsweise in Rechnung gestellt; die Therapieeinnahmen werden ebenfalls quartalsweise abgerechnet.
für den Ausbildungsbeginn Januar 2027
Die Bewerbung ist schriftlich einzureichen beim IPP Münster, Schorlemerstr. 26, 48143 Münster.
Gerne kann aus Gründen der internen Verarbeitung auf eine Mappe verzichtet werden. Eine Online-Bewerbung ist in Einzelfällen möglich (z.B. bei einem längerem Auslandsaufenthalt), allerdings sollten dann alle Unterlagen gebündelt in einem einzigen pdf-Dokument versendet werden.
Der Beginn der theoretischen Ausbildung ist der 01.01.2027. Bewerbungen auf einen Ausbildungsplatz werden ab dem 01.04.2025 entgegen genommen.
Die Auswahlgespräche für den Ausbildungsbeginn Januar 2027 finden dann in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Eingang der Bewerbung, frühestens jedoch ab Mai 2025 statt.
Den jeweils aktuellen Stand der Platzvergabe finden Sie in den News auf der Startseite.
Die Bewerbung soll folgende Unterlagen enthalten:
Bitte senden Sie uns nur Kopien und noch keine (beglaubigten) Originale Ihrer Dokumente zu. Sollten Sie wünschen, dass wir Ihre Bewerbungsunterlagen bei Nichtberücksichtigung zurücksenden, legen Sie bitte einen adressierten Rückumschlag bei. Wir empfehlen die Verwendung der Heimatadresse, wenn ein Umzug nach Studienende innerhalb des nächsten Halbjahres geplant ist.
Zulassungszverfahren für Masterabsolventinnen und -absolventen:
Nach Vorliegen des Masterzeugnisses wird durch das Landesprüfungsamt NRW auf Anfrage des aufnehmenden Ausbildungsinstitutes die Zulassung zur Psychotherapieausbildung überprüft. Dies kann bei ausländischen Studienabschlüssen etwas Zeit in Anspruch nehmen. Beachten Sie: Sie können nur dann zugelassen werden, wenn Sie vor dem 01.09.2020 ein Bachelorstudium in Psychologie begonnen haben und einen Master of Science in Psychologie mit einer Fachprüfung in Klinischer Psychologie vorweisen.
Wenden Sie sich hierfür vertrauensvoll an unsere Studienleiterin Frau Dr. Bartling.
für die praktische Tätigkeit gem. § 2(2)1 PsychTh-APrV
Folgende psychiatrisch-klinische Einrichtungen stellen Ausbildungsplätze für die einjährige stationäre praktische Tätigkeit (1200 Std.) zur Verfügung:
* Diese Kliniken sind nur für 6 Monate praktische Tätigkeit 1 zugelassen oder bedürfen einer genehmigten Kooperation.
Die Vermittlung eines Praktikumsplatzes in der Psychiatrie erfolgt nach dem erfolgreichen Auswahlverfahren um einen Ausbildungsplatz am IPP Münster.
Die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden auf die psychiatrische Tätigkeit durch Einführungsveranstaltungen vorbereitet und durch ein regelmäßiges Abendkolloquium seitens des IPP begleitet.
Der Ausbildungsgang des IPP Münster wurde von Beginn an mit dem Ziel aufgebaut, modellhaft ein praxisnahes und in die psychosoziale Versorgung eingebettetes Ausbildungsangebot zu entwickeln, in dem Therapiekonzepte für die verschiedenen Störungsbereiche auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand vermittelt werden. Um dies zu erreichen, finden kontinuierliche Qualitätsüberprüfungen statt, deren Ergebnisse in die weitere Entwicklung des Curriculums, die Betreuung der Therapeutinnen und Therapeuten in Ausbildung und die Behandlungsangebote der Ausbildungsambulanz eingehen. Im Einzelnen werden evaluiert:
Regelmäßige DozentInnen- und SupervisorInnenbesprechungen sollen die Qualität und Vernetzung der Ausbildungsteile fördern. Darüber hinaus bietet das IPP Münster den Dozentinnen und Dozenten sowie den Supervisorinnen und Supervisoren Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen Entwicklungen in der Verhaltenstherapie an.
Jede Ausbildungsgruppe hat eine Kursbetreuerin oder einen Kursbetreuer, der die Gruppe über den gesamten Ausbildungszeitraum begleitet. Diese sind Ansprechpartner für alle Fragen der persönlichen Studienorganisation und hält regelmäßigen Kontakt zu den Dozentinnen, Dozenten, Supervisorinnen und Supervisoren.
Die Kurse werden zudem durch selbstgewählte Kurssprecher*innen vertreten, die in regelmäßigen Treffen mit der Ausbildungs- und Ambulanzleitung aktuelle Anliegen und Probleme besprechen.
Das IPP gehört dem Verbund universitärer Ausbildungsinstitute für Psychotherapie unith an und hat sich auch in diesem Rahmen zu einer freiwilligen Qualitätskontrolle der Ausbildung verpflichtet.